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Modalitäten zur Abrechnung von Kug

Die Modalitäten für die Abwicklung und Abrechnung von Kug werden durch die Bundesagentur für Arbeit , den Tarifvertrag und ggf. Betriebsvereinbarung vorgegeben.


Maßnahmen an der Zeitwirtschaft

Die Arbeitszeiten, die wegen Kurzarbeit ausfallen, müssen täglich erfasst werden. Üblicherweise werden diese Zeiten in der Zeitwirtschaft eingegeben und zum Abrechnungstermin an die Entgeltabrechnung weitergegeben.


Maßnahmen an der Entgeltabrechnung

In der Entgeltabrechnung muss geprüft werden, ob bereits Lohnarten zur Abrechnung von Kug vorhanden sind und diese auch den z. Zt. geltenden Modalitäten entsprechen. Über Lohnarten müssen folgende Werte ermittelt werden:

  1. Sollentgelt

  2. Istentgelt

  3. Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Sollentgelt (lt. Kug-Tabelle)

  4. Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Istentgelt (lt. Kug-Tabelle)

  5. Kug = Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Sollentgelt - Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Istentgelt

    Ggf. müssen noch Ausgleichsbeträge auf Grund tariflicher oder betrieblicher Regelungen ermittelt werden.


Nachweis gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

Zur Leistungsabrechnung mit der Arbeitsagentur sind die Kug-Abrechnungslisten (Kug 007, Kug 008) auszufüllen und einzureichen. Für PAISY-Anwender gibt es eine Zusatzkomponente Kurzarbeitsabrechnung, mit der diese Listen generiert werden können.

 
 

 

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