Abrechnung von Kurzarbeitergeld (Kug)
Informationsblatt
Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung führt leider zu personellen
Überkapazitäten. Soweit keine Regelungen über flexible Zeitkonten zum Ausgleich
von solchen Schwankungen durch Abbau von Zeitguthaben herangezogen werden
können, ist Kurzarbeit ein Instrument zur Überbrückung konjunktureller
Schwächephasen.
Bei der Abrechnung von Kurzarbeit begleiten wir Sie in allen Phasen. Sprechen
Sie uns an, wie wir Sie unterstützen
können:
Planung und Beantragung
Anpassung ATOSS Zeitwirtschaft bzw. PAISY-Zeitwirtschaft
Parametrierung PAISY
Leistungsabrechnung mit der Arbeitsagentur.
Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 169 bis 182
Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen
die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines
unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Einzelheiten und Broschüren finden Sie hier.
Mit dem Betriebsrat muss eine Vereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen
werden.
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