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Abrechnung von Kurzarbeitergeld (Kug)     Informationsblatt 


Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung führt leider zu personellen Überkapazitäten. Soweit keine Regelungen über flexible Zeitkonten zum Ausgleich von solchen Schwankungen durch Abbau von Zeitguthaben herangezogen werden können, ist Kurzarbeit ein Instrument zur Überbrückung konjunktureller Schwächephasen.

Bei der Abrechnung von Kurzarbeit begleiten wir Sie in allen Phasen. Sprechen Sie uns an, wie wir Sie unterstützen
können:

  1. Planung und Beantragung

  2. Anpassung ATOSS Zeitwirtschaft bzw. PAISY-Zeitwirtschaft

  3. Parametrierung PAISY

  4. Leistungsabrechnung mit der Arbeitsagentur.


Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Einzelheiten und Broschüren finden Sie hier.


Mit dem Betriebsrat muss eine Vereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen werden.

 
 

 

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