Modalitäten zur Abrechnung von Kug
Die Modalitäten für die Abwicklung und Abrechnung von Kug werden durch die Bundesagentur für Arbeit
, den Tarifvertrag und ggf. Betriebsvereinbarung vorgegeben.
Maßnahmen an der Zeitwirtschaft
Die Arbeitszeiten, die wegen Kurzarbeit ausfallen, müssen täglich erfasst werden. Üblicherweise werden
diese Zeiten in der Zeitwirtschaft eingegeben und zum Abrechnungstermin an die Entgeltabrechnung weitergegeben.
Maßnahmen an der Entgeltabrechnung
In der Entgeltabrechnung muss geprüft werden, ob bereits Lohnarten zur Abrechnung von Kug vorhanden
sind und diese auch den z. Zt. geltenden Modalitäten entsprechen. Über Lohnarten müssen folgende Werte
ermittelt werden:
Sollentgelt
Istentgelt
Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Sollentgelt (lt. Kug-Tabelle)
Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Istentgelt (lt. Kug-Tabelle)
Kug = Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Sollentgelt - Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Istentgelt
Ggf. müssen noch Ausgleichsbeträge auf Grund tariflicher oder betrieblicher Regelungen ermittelt werden.
Nachweis gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
Zur Leistungsabrechnung mit der Arbeitsagentur sind die Kug-Abrechnungslisten (Kug 007, Kug 008) auszufüllen
und einzureichen. Für PAISY-Anwender gibt es eine Zusatzkomponente Kurzarbeitsabrechnung, mit
der diese Listen generiert werden können. |