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Neue Tätigkeitsschlüssel ab 01.12.2011
Der bisherige fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird zum 01.12.2011 durch einen neunstelligen ersetzt (gem. SV 2010). Meldungen für Meldezeiträume ab dem 01.12.2011 müssen mit diesem neunstelligen Schlüssel erfolgen.
Der neunstellige Schlüssel setzt sich wie folgt zusammen:
Ausgeübte Tätigkeit - Stellen 1 - 5 (statt bisher 3 Stellen)
Höchster Schulabschluss - Stelle 6
Höchste Berufsausbildung - Stelle 7
Arbeitnehmerüberlassung - Stelle 8
Vertragsform - Stelle 9
Die Stellen 6 bis 9 lassen sich - zumindestens hilfsweise aus dem bisherigen Schlüssel und anderen Personalstammdaten umsetzen.
Weniger eindeutig ist die Umsetzung des Schlüssels für die ausgeübte Tätigkeit. In vielen Fällen wird unter dem alten Schlüssel noch eine Tätigkeit hinterlegt sein, die der Mitarbeiter längst nicht mehr tatsächlich ausübt, da die Pflege des Tätigkeitschlüssels der Entwicklung der/des Beschäftigte(n) nicht angepasst wurde.
Für die Beschäftigten der Metallindustrie, die seit der ERA nach Arbeitsaufgabe vergütet werden, bietet sich die Zuordnung der ausgeübten Tätigkeit anhand der Arbeitsaufgabe an.
In den Fällen, in denen die Zuordnung nicht so auf der Hand liegt, empfiehlt sich die Diskussion, aus welchen Kriterien man am sinnvollsten und wirtschaftlichsten die neuen Schlüssel zuordnen kann
Da die Monate erfahrungsgemäß immer schneller vergehen, als man vorher glaubt, ist es höchste Zeit, die Umsetzung in Angriff zu nehmen. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe gern oder übernehmen die Umstellung komplett.
Weitere Informationen:
Schlüsselverzeichnisse 2003 und 2010
Online Suche Tätigkeitsschlüssel der BA
Handbuch für Arbeitgeber der BA
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